Voraussetzung dafür ist natürlich die entsprechende Kennzeichnung des Arbeitssicherheitsschuhes über die Eignung des Tragens von orthopädischen Einlagen nach ganz bestimmten Vorgaben. Ist die Kennzeichnung vorhanden (DGUV 112-191) können wir Stand Oktober 2020 in den allermeisten Arbeitssicherheitsschuhe eine Versorgung mit Promoped®-Aktiveinlagen umsetzen.