Nur in speziell dafür gekennzeichnete Arbeitssicherheitsschuhe darf eine orthopädische Einlagenversorgungen oder Schuhzurichtungen nach ganz bestimmten Vorgaben seitens des Herstellers von autorisierten Fachbetrieben angefertigt und getragen werden. Mittlerweile gibt es eine große Anzahl von namhaften Firmen, deren Baumusterprüfung nach ganz expliziten Konstruktions- und Materialvorgaben den Umbau und das Tragen von orthopädischen Einlagen beim Arbeitssicherheitsschuh möglich machen. Das Themengebiet ist so komplex, dass wir uns als Fachbetrieb darauf spezialisiert haben und seit vielen Jahren vertrauensvoll mit Handwerksbetrieben, Dienstleistern und Produzenten aus Bielefeld und Ostwestfalen zusammenarbeiten.
Die in der DGUV 112-191 beschriebenen Regeln dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz, zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sicherheitsschuhe dienen zum Fußschutz und gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Sicherheitsschuhe gehören mindestens der Zertifizierung-Norm II an. Daher müssen die in Verkehr gebrachten Sicherheitsschuhe einer EG-Baumusterprüfung unterzogen werden und den sicherheitstechnischen Anforderungen nach der Zertifizierung DIN EN ISO 20345-20347 entsprechen. Nach Grundlage der DGUV erlischt beim Tragen von privaten orthopädischen Einlagen im Sicherheitsschuh die Baumusterprüfung. Bei einem eintretenden Berufsunfall kann das unabhängig von der eigentlichen Ursache des Unfalls zu einer Teilschuld des Trägers der Sicherheitsschuhe mit offener Haftungsfrage führen.